Der Nationalrat soll die Immunität des ÖVP-Klubobmanns aufheben. Die Justiz will einen Anfangsverdacht klären. Es geht um mutmaßliche Postenschacher im Jahr 2017.
Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) hat den Nationalrat in einem Schreiben darum angesucht, die parlamentarische Immunität von August Wöginger aufzuheben. Die WKStA will einem Anfangsverdacht gegen den ÖVP-Klubobmann nachgehen: Es geht um mutmaßliche Anstiftung zum Amtsmissbrauch. Wöginger betonte in einer schriftlichen Stellungnahme "zu keinem Zeitpunkt Einfluss auf die unabhängige Kommission, die entschieden hat, genommen" zu haben.
Die Ermittlungen drehen sich um eine Postenbesetzung im Jahre 2017. Damals wurde ein Vorstand bzw. eine Vorständin des Finanzamtes in einer oberösterreichischen Region gesucht. Die Wahl fiel auf einen Bürgermeister, Partei- und ÖAAB-Kollegen aus Wögingers Region – nicht auf eine andere Bewerberin, die bisher das Finanzamt in dieser Region interimistisch leitete. Die Frau legte Beschwerde gegen die Personalentscheidung ein. Das Bundesverwaltungsgericht gab ihr im Vorjahr recht: Sie wies laut Gericht die bessere Eignung gegenüber allen anderen Kandidaten auf. Die Frau erhielt eine Entschädigung.