Urteil

Üble Nachrede: Strafe für Medienmacher Fellner hält

Die teilbedingte 120.000-Euro-Strafe für „Österreich“-Herausgeber Wolfgang Fellner hielt einer Prüfung durch die zweite Instanz stand.

Die wegen übler Nachrede verhängte Strafe für den Medienmacher Wolfgang Fellner ist am Mittwoch in zweiter Instanz bestätigt worden. Wie berichtet, hatte das Landesgericht für Strafsachen Wien den „Österreich“-Herausgeber zu 120.000 Euro Geldstrafe verurteilt. Dreiviertel der Strafe wurden bedingt verhängt, ein Viertel unbedingt. Das heißt: Fellner muss nun – weil das Oberlandesgericht Wien der ersten Instanz Recht gegeben hat – 30.000 Euro zahlen.

Fellners Ex-Mitarbeiterin, die Moderatorin Katia Wagner, brachte ihren früheren Boss vor Gericht, weil dieser ein von ihr angefertigtes Gedächtnisprotokoll über ein gemeinsames Abendessen mit ihm laut „Standard“ als „frei erfunden“ abtat. In der erstinstanzlichen Verhandlung im November bekannte sich Fellner schuldig, nachdem Wagners Anwalt Michael Rami eine Audiodatei über den besagten Abend vorgelegt hatte. Durch dieses Protokoll sind auch anzügliche Bemerkungen belegt. Allein die Strafe erschien dem Verurteilten zu hoch.

Zivilklage eingebracht

Fellners Verteidigung führte ins Treffen, dass sein Mandant von Wagner durch eine „rechtswidrige, geheime Tonaufnahme hereingelegt“ worden sei und Fellner sowie dessen Medien besonders nachteilig betroffen seien. Auch reichte die Verteidigung eine Beschwerde gegen die Aufnahme bei der Datenschutzbehörde und eine Klage beim Zivillandesgericht auf Unterlassung und Löschung ein.

Das OLG gab der Berufung nun eben nicht Folge, denn: Das Erstgericht habe nicht einmal ein Fünftel des Strafrahmens ausgeschöpft und außerdem drei Straf-Viertel bedingt nachgesehen. Die verhängte Probezeit von einem Jahr sei ebenfalls unüblich niedrig. Eine weitere Reduktion sei nicht geboten.

Fellner muss Wagner nun die Prozesskosten ersetzen. Die Strafzahlung selbst bekommt der Staat.

Vorigen Freitag ist ein Widerruf Fellners im „Standard“ erschienen. Darin stellt er richtig, dass die zitierten, bei dem Dinner getätigten Äußerungen nicht „frei erfunden“ seien, beispielsweise, dass es für Wagner, gut wäre, würde sie einen Mann wie ihn an ihrer Seite haben oder ob er ihr Kleid „einmal kurz aufzippen“ solle.

(m. s./APA)

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