Gastbeitrag

Staatsbürgerschaft künftig nur noch für Geimpfte?

REUTERS (LEONHARD FOEGER)
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Impfpflichtgesetz könnte Einbürgerungen erschweren.

Wien. Wer die österreichische Staatsbürgerschaft durch Verleihung erwerben möchte, muss im Regelfall zahlreiche Voraussetzungen erfüllen. Neben Aufenthaltsdauer, Deutschkenntnissen und Lebensunterhalt sind Strafen eine vierte Problemgruppe, die einer Verleihung entgegenstehen kann. Dabei sind neben Strafurteilen auch Verwaltungsübertretungen zu berücksichtigen. So ist es ein Verleihungshindernis, wenn jemand „mehr als einmal wegen einer schwerwiegenden Verwaltungsübertretung mit besonderem Unrechtsgehalt“ rechtskräftig bestraft worden ist. Aber auch schon eine größere Anzahl an sich geringfügig erscheinender Verwaltungsübertretungen wie Falschparken kann die Behörde zur Einschätzung veranlassen, dass jemand nach dem bisherigen Verhalten keine Gewähr dafür bietet, weder eine Gefahr für die öffentliche Ruhe, Ordnung und Sicherheit noch für andere in Art 8 Abs 2 EMRK genannte öffentliche Interessen darzustellen.

Die Judikatur zieht dafür gern jedwedes Fehlverhalten in der Vergangenheit heran, was teilweise zu wenig nachvollziehbaren Ergebnissen führt: Wer in den letzten Jahren vor dem Antrag vier bis fünf geringfügige Geschwindigkeitsübertretungen begangen oder wiederholt falsch geparkt hat, drückt nach Ansicht des VwGH damit seine mangelnde Akzeptanz gegenüber gesetzlichen Bestimmungen aus, sodass eine Gefährdung der öffentlichen Ruhe, Ordnung und Sicherheit nicht ausgeschlossen werden kann.

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