Aufsichtspflicht

Kleine Kinder muss man an der Hand halten

Getty Images (Peter Macdiarmid)
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Eine Mutter haftet, weil sie an einer Brücke zu wenig auf ihren Vierjährigen achtete. Er hatte Spannendes gesehen und war auf die Straße gerannt.

Wien. Das beliebte Schild „Eltern haften für ihre Kinder“ fußt eigentlich auf einer Legende. Denn Eltern müssen nicht für Fehler ihrer Kinder einstehen. Aber die Erwachsenen können für ihr eigenes Verschulden herangezogen werden, wenn sie selbst die Aufsichtspflicht über ihre Kleinen ungenügend wahrgenommen haben.

Und ein Salzburger Fall zeigt nun, dass man auf sein Kind auch dann gut aufpassen muss, wenn es bisher ruhig und folgsam war. Denn eine kleine Ablenkung reichte, damit ein Bub Richtung Fahrbahn lief und einen Radfahrer zu Sturz brachte. Die Mutter, die an dem Tag mit drei Kindern unterwegs war, muss nun für den Großteil des Schadens aufkommen, obwohl sie den Buben sogar noch gewarnt hatte. Aber was konnte man ihr vorwerfen?

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