März-Session

Alfred Dorfer beschwert sich beim VfGH

Höchstgericht beschäftigt sich mit den Covid-Regeln.

Am Montag startet die dreiwöchige März-Session des Verfassungsgerichtshofs (VfGH). Geprägt sein wird sie durch Beschwerden gegen mehrere Covid-Regeln.

Als prominenter Beschwerdeführer tritt der Kabarettist Alfred Dorfer auf, der es unlustig fand, dass Kultureinrichtungen vom 22. November bis 11. Dezember 2021 nicht besucht werden durften. Dorfer und weitere Künstler orten einen Verstoß gegen den Gleichheitssatz, weil Zusammenkünfte zur Religionsausübung oder Versammlungen (Demonstrationen) möglich waren.Die Beschwerdeführer verweisen auch darauf, dass der strenge Umgang mit Bühnenauftritten überschießend sei, weil man mit Impfungen, Tests und Präventionskonzepten das Auslangen hätte finden können. Die Beschwerde hat mehr künstlerischen Wert, der VfGHkann im Nachhinein nur feststellen, dass die einstige Verordnung dazu gesetzeswidrig war. Ein Eilverfahren wie in Deutschland, bei dem rasch über Verordnungen entschieden werden kann, gibt es in Österreich nicht. Verfahren vor dem VfGH dauern im Schnitt vier Monate.

Grundrecht auf Schuhkauf?

Anträge gibt es auch zur Frage, ob der (zu Ende gegangene) Lockdown für Ungeimpfte oder die vergangenen 2-G-Beschränkungen im Handelrechtskonform waren. Beschwerdeführer meinen etwa, dass der Kauf von Schuhen oder Bekleidung zum täglichen Bedarf zählt und deswegen immer erlaubt sein hätte müssen. Auch die Masken- und Testpflicht in Schulen steht auf dem Prüfstand.

Seit April 2020 gingen beim VfGH 700 Fälle zum Thema Covid ein, über knapp 500 wurde bisher entschieden. (aich)

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:


Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.