Rechtspanorama

Gericht hilft Nachkommen von NS-Opfern

Sie dürfen Österreicher sein und danach noch Bürger weiterer Staaten werden.

Wien. Wer als Österreicher eine fremde Staatsbürgerschaft erwirbt, verliert laut Gesetz automatisch seinen rot-weiß-roten Pass. Doch die Behörde kann dem Betroffenen eine Ausnahmegenehmigung erteilen, etwa „aus einem besonders berücksichtigungswürdigen Grund im Interesse der Republik“.

Aber was gilt für Nachkommen von geflohenen NS-Opfern, die Österreichs Staatsbürgerschaft seit September 2020 sogar besonders leicht erwerben können? Klar war schon bisher, dass sie Österreicher werden und Bürger eines anderen Staats bleiben können. Unklar war aber, wie vorzugehen ist, wenn ein Nachfahre eines NS-Opfers erst nach Erwerb der österreichischen Staatsbürgerschaft noch Bürger eines weiteren Staates werden will. Und dazu fällte der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) nun eine bemerkenswerte Entscheidung.

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