2015 wurden die Regeln von Untersuchungsausschüssen reformiert: Seitdem reichen 46 Abgeordnete, um einen U-Ausschuss einzusetzen. Was sonst noch gilt: Die wichtigsten Fakten vor dem Start der Befragungen.
Es war das Jahr 2015, als die Spielregeln für Untersuchungsausschüsse neu geschrieben wurden: In diesem Jahr trat eine Reform des parlamentarischen Kontrollgremiums in Kraft. Mit breiter Mehrheit: SPÖ, ÖVP, FPÖ, Grüne und Neos stimmten für die gesetzliche Änderung.
Seitdem sind zwei Neuerungen in Kraft, über die heute viel diskutiert wird. Beginnen wir mit der wichtigsten: U-Ausschüsse konnten früher nur von einer Mehrheit eingesetzt werden, nun sind sie ein sogenanntes Minderheitenrecht. Schon ein Viertel der Abgeordneten im Nationalrat reicht dafür, das sind 46 von 183 Stimmen.