Geldanlage

Investieren mit steuerlichen Begünstigungen

Auch wenn bei Immobilien die Spekulationsfrist kein Comeback feiert: Wer es richtig macht, kann mit steuerlichen Begünstigungen den Ertrag beim Immobilieninvestment optimieren.

Finanzminister Magnus Brunner hat es versprochen: Die Spekulationsfrist auf Gewinne aus Aktienverkäufen soll demnächst der Vergangenheit angehören. Der Sinn: Privatanlegern den Aktienmarkt schmackhaft zu machen – und den Fokus von Spekulieren auf Investieren zu verlegen. Denn während es derzeit für die Steuerlast unerheblich ist, ob eine Aktie nach ein, zwei Tagen oder nach mehreren Jahren mit Gewinn veräußert wird, sollen künftig Gewinne aus Wertpapierverkäufen nach einem Jahr Behaltefrist steuerfrei lukriert werden können.

Anleger im Fokus

Bereits einmal gab es diese Spekulationsfrist auf Kursgewinne in Österreich – doch sie wurde 2009 abgeschafft. Ob deswegen auch die Spekulationsfrist auf Gewinne aus Immobilienverkäufen bald ein Comeback feiert? Zur Erinnerung: Bis vor zehn Jahren konnten Immobilien in Österreich nach einer Behaltefrist von zehn Jahren steuerfrei verkauft werden, seit 2012 ist das nur bei eigengenutzten Objekten möglich. Dass der Finanzminister auf die rund eine Milliarde Euro, die jährlich aus dieser Steuer in das Budget fließen, verzichten wird, ist laut Experten eher nicht zu erwarten. Doch eine Vielzahl von Immobilieninvestments locken nach wie vor mit einer Reihe steuerlicher Begünstigungen – wenn es die Anlegerinnen und Anleger richtig machen.

Immobilien für Bauherren

Besonders interessant sind Bauherrenmodelle: Dabei schließt sich eine Gruppe von Investorinnen und Investoren zusammen, um gemeinsam leistbaren Wohnraum zu schaffen – der Fiskus dankt es mit steuerlichen Begünstigungen. Diese Anlagemöglichkeiten sind begehrt: IFA, Österreichs führender Anbieter für direkte Immobilieninvestments, hat seit der Gründung 1978 bereits 486 solche Projekte erfolgreich realisiert und bietet auch aktuell attraktive Beteiligungsmöglichkeiten.

Anlegerinnen und Anleger, die langfristig investieren möchten, können sich aktuell am IFA Projekt „Wohnpark Liesing I“ in 1230 Wien beteiligen. Es handelt sich hierbei um ein Ertragsinvestment in ein KG-Modell mit persönlichem Eintrag im Firmenbuch. Privatanleger profitieren bei diesem Investment von langfristig stabilen Mieteinnahmen und der Sicherheit des gemeinsamen Mietenpools. Darüber hinaus persönlich von steuerlicher Optimierung, Förderung und begünstigter Abschreibung. Die Mindestbeteiligung beträgt rund 120.500 Euro, ein Einstieg ist bereits ab einem Eigenkapital von 37.500 Euro – verteilt auf drei Jahre – möglich.
Neben langfristigen Investments gibt es bei der IFA AG auch mittel- und kurzfristige Anlageoptionen, wie das IFA Prime Investment „V33“ in Salzburg mit einem Anlagehorizont von rund zehn Jahren oder Anleihen mit Immobilienbezug.

Die Qualität der steuerlichen Beratung ist ein entscheidender Faktor für den Anlageerfolg beim Immobilieninvestment. Die besten Steuerberaterinnen und Steuerberater können von ihren zufriedenen Klienten jetzt ausgezeichnet werden: Zum achten Mal in Folge suchen IFA, „Die Presse“ und Kooperationspartner LexisNexis Österreichs „Steuerberaterin und Steuerberater des Jahres“.

Jetzt nominieren

Information

Bis einschließlich 3. April haben Unternehmer und Freiberufler die Möglichkeit, mitzubestimmen, wer beim Wettbewerb mit den begehrten Awards ausgezeichnet wird. Die Nominierung erfolgt online, bei den insgesamt acht Fachkategorien steht auch die Kategorie „Immobilien- und Bauwirtschaft“ zur Verfügung.

Machen Sie mit und nominieren Sie Ihre Favoriten – und geben Sie ihnen die Chance, einen der begehrten Awards bei der Auszeichnung im Mai in ihren Händen zu halten.

Nominierungen möglich unter: https://steuerberateraward.ifa.at/
Der Wettbewerb „Steuerberater des Jahres“ wird von „Die Presse“ gemeinsam mit der IFA AG veranstaltet.

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