Kann ein Wohnungsmieter für Jahre an seinen Mietvertrag gebunden werden? Ohne Möglichkeit einer Kündigung – und nur durch eine Klausel im Kleingedruckten? Das hatten die Gerichte zu entscheiden.
Wien. Wenn über die Kündigung eines Wohnungsmietvertrags gestritten wird: Dann denkt man meist an einen Vermieter, der die Wohnung freibekommen will – während der Mieter bleiben möchte. Es kann aber auch umgekehrt sein: Der Mieter will übersiedeln, ist aber durch eine Kündigungsbeschränkung an seinen Mietvertrag gebunden und müsste womöglich jahrelang doppelt Miete zahlen.
Beide Seiten haben in solchen Fällen berechtigte Interessen: Mieter wollen in ihrer Lebensführung nicht eingeschränkt werden. Vermietern geht es um Planungssicherheit, vielleicht auch um die Amortisation von Sanierungskosten. Aber welche Bindungsdauern sind überhaupt erlaubt?