Justiz

Mitwirkung am Suizid? 82-Jähriger im Zweifel freigesprochen

Im Dezember 2020 kippte der Verfassungsgerichtshof (VfGH) den alten Tatbestand zur Suizid-Mithilfe. Im Bild: VfGH-Vize-Präsidentin Verena Madner und VfGH-Präsident Christoph Grabenwarter.
Im Dezember 2020 kippte der Verfassungsgerichtshof (VfGH) den alten Tatbestand zur Suizid-Mithilfe. Im Bild: VfGH-Vize-Präsidentin Verena Madner und VfGH-Präsident Christoph Grabenwarter.Georg Hochmuth, APA, picturedesk
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Nach dem gesellschaftspolitisch brisanten Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs zum Thema Suizid-Mitwirkung beschäftigte sich ein Strafgericht in Wien mit der Materie.

„Die neue Rechtslage ist politisch und gesellschaftlich umstritten. Das Gericht muss sie aber anwenden, so wie sie ist.“ Das sagte der Staatsanwalt am Mittwoch in einem Strafprozess, der schon beim Auftakt im Jänner („Die Presse“ berichtete) für Diskussionen gesorgt hat. Es ging um das Delikt „Mitwirkung an der Selbsttötung“, also um jene Gesetzesstelle, die in ihrer früheren Form im Dezember 2020 vom Verfassungsgerichtshof zum Teil aufgehoben worden war.

Am Ende des Prozesses um den 82-jährigen Pensionisten R., der seinem alten Freund, einem bettlägrigen 83-Jährigen, eine Pistole ins Bett gelegt haben soll, damit dieser Suizid begehen kann, war aber gar nicht die neue Rechtslage entscheidend. Sondern vielmehr der alte Grundsatz „Im Zweifel für den Angeklagten“ (In dubio pro reo). Und so wurde R. nach ebendiesem Prinzip freigesprochen. Rechtskräftig ist dieses Urteil noch nicht.

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