Lissabon

Deutscher Verdächtiger im Fall "Maddie" offiziell beschuldigt

Im Mai 2007 verschwand Maddie McCann aus der Ferienanlage und tauchte nie wieder auf. Vor zwei Jahren dann der Durchbruch: Ein Deutscher steht plötzlich unter Verdacht. Die portugiesische Staatsanwaltschaft treibt die Ermittlungen voran.

Nach 15 Jahren ist die Suche nach Maddies Mörder nicht abgeschlossen: Die portugiesische Staatsanwaltschaft treibt ihre Ermittlungen voran. Ein deutscher Verdächtiger sei offiziell beschuldigt worden, teilte die Staatsanwaltschaft in Portimão am Donnerstag mit. Sie machte keine Angaben zur Identität des Beschuldigten.

Maddie McCann war am 3. Mai 2007 kurz vor ihrem vierten Geburtstag aus der Wohnung ihrer Familie in einer Ferienanlage an der südportugiesischen Algarve-Küste verschwunden, während ihre Eltern in einem Restaurant zu Abend aßen. Trotz groß angelegter internationaler Fahndungen wurde der Fall nie aufgeklärt, von dem Mädchen fehlt bis heute jede Spur.

Im Juni 2020 trat dann eine überraschende Wendung ein: Die Staatsanwaltschaft Braunschweig gab bekannt, dass sie Mordermittlungen gegen den Deutschen Christian B. führt. Er ist wegen Sexualdelikten vorbestraft und lebte von 1995 bis 2007 regelmäßig an der Algarve.

Verteidiger geht von „prozessualem Kunstgriff“ aus

Der Anwalt des Verdächtigen, Friedrich Fülscher, sagte der "Bild"-Zeitung am Donnerstag: "Der Schritt der portugiesischen Behörden sollte nicht überbewertet werden." Er gehe davon aus, dass die Maßnahme "ein prozessualer Kunstgriff ist, um die in wenigen Tagen drohende Verjährung" in Portugal zu unterbinden. Ein Sprecher der Oldenburger Staatsanwaltschaft bestätigte der "Bild" den Eingang eines Rechtshilfeersuchens aus Portugal.

B. sitzt derzeit eine siebenjährige Haftstrafe wegen der Vergewaltigung einer 72-jährigen Frau ab. Er war 2017 wegen sexuellen Kindesmissbrauchs auf Grundlage eines europäischen Haftbefehls von Portugal an Deutschland ausgeliefert worden. Nach einer verbüßten Haftstrafe verließ er Deutschland 2018, wurde aber ein Jahr später von Italien erneut ausgeliefert. Grundlage war ein zweiter europäischer Haftbefehl, der wegen eines Drogendelikts ausgestellt worden war.

(APA/DPA)

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:


Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.