Kanzler Kurz' ehemals wichtigste Berater und die Zeitung „Österreich“ glaubten ihre Rechte durch Razzien verletzt. Das Oberlandesgericht sah das anders. Eine geplante Handypeilung war rechtswidrig.
Wien. Die ÖVP sah in den vergangenen Monaten viel Grund zur Beschwerde. Vor allem, wenn es um die Ermittlungen der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) gegen Ex-Kanzler Sebastian Kurz und dessen Umfeld sowie die damit einhergehenden Maßnahmen in der Inseraten-Umfragen-Causa ging.Ihre Anwälte haben darum auch Beschwerden wegen Rechtsverletzung bei Gericht eingebracht. Allerdings erfolglos.