Der zuständige Richter bewirbt sich um die Stelle des Vizepräsidenten des OGH. Es könnte der Anschein von Befangenheit entstehen. Den Vorsitz übernimmt nun der Stellvertreter, der in den Fall eingearbeitet ist.
Beim Berufungsverfahren gegen Ex-Bawag-Chef Helmut Elsner beim Obersten Gerichtshof (OGH) vor Weihnachten kommt es zu einem Vorsitzwechsel. "Bei Senatspräsident Dr. Philipp, dem das Verfahren als Vorsitzender zugefallen wäre, liegt im Hinblick auf seine Bewerbung um die Planstelle eines Vizepräsidenten des Obersten Gerichtshofs und das offene Ernennungsverfahren ein Ausschließungsgrund vor", teilte der OGH Freitagnachmittag in einer Aussendung mit.
Den Vorsitz werde sein Stellvertreter übernehmen, der dem Senat seit langem angehört und in die Sache eingearbeitet ist, so der OGH. Der Termin für den Gerichtstag zur öffentlichen Verhandlung (22. und 23. Dezember 2010) bleibt aufrecht. Die Entscheidung über die Ausschließung fasste ein aus drei Richtern bestehender OGH-Senat.
Wahrung des Objektivitätsgebots
"Da die Bundesministerin für Justiz das betreffende Verfahren in erster Instanz geführt hat und das Urteil Gegenstand des beim Obersten Gerichtshofs anhängigen Rechtsmittelverfahrens ist, kann nicht ausgeschlossen werden, dass für einen objektiven Betrachter der Anschein entsteht, der Vorsitzende des Senats sei in seiner Entscheidung nicht völlig unabhängig. Für die Wahrung des durch § 3 StPO ausdrücklich normierten Objektivitätsgebots genügt es nicht, dass der Richter tatsächlich objektiv ist. Auch die Prozessparteien und die Öffentlichkeit müssen auf die Objektivität des Richters vertrauen können", wurde betont.
(APA)