Rechtspanorama am Juridicum

Neue Regeln für Handy-Auswertung gefordert

Im Dachgeschoß des Wiener Juridicums diskutierten (v. l. n. r.): Edgar Weippl, Bettina Knötzl, „Presse“-Moderator Benedikt Kommenda, Cornelia Koller, Farsam Salimi und Andreas Koller (nicht verwandt mit der Staatsanwältin zwei Sitze davor).
Im Dachgeschoß des Wiener Juridicums diskutierten (v. l. n. r.): Edgar Weippl, Bettina Knötzl, „Presse“-Moderator Benedikt Kommenda, Cornelia Koller, Farsam Salimi und Andreas Koller (nicht verwandt mit der Staatsanwältin zwei Sitze davor).Clemens Fabry
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Die Veröffentlichung politischer Chats habe zur Korruptionsbekämpfung beigetragen. Aber dass Smartphones rechtlich kaum besser geschützt sind als Anrufbeantworter, sei nicht zeitgemäß, sagen Experten.

Wien. Wie leicht Staatsanwälte den Inhalt von Handys begutachten dürfen, hängt davon ab, wann sie darauf zugreifen wollen. Möchten sie einen Chat live verfolgen, geht dies nur bei Verdacht auf schwere Straftaten und man benötigt dafür eine eigene richterliche Genehmigung. Liegt der Chat in der Vergangenheit und will man diesen aus einem sichergestellten Handy herauslesen, braucht es für die Auswertung selbst keinen extra Richterbeschluss mehr. Auch wenn ein Smartphone heute das komplette Leben einer Person offenbart.


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