Prozess

Nur eine Geldbuße für den „Ibiza-Anwalt“

Bei der Herstellung des Ibiza-Videos fungierte er als Drahtzieher – nun machte man mit Anwalt M. buchstäblich kurzen Prozess. Er kam mit 15.000 Euro Bußgeld davon.

„Haben Sie das Gefühl, etwas falsch gemacht zu haben?“ Mit dieser einfachen Frage von Staatsanwalt Fridolin Moritz tut sich der Wiener Anwalt M. schwer. Salopp formuliert könnte man sagen: M. eiert herum. Nach eindringlicher Wiederholung der Frage, kommt dem 46-Jährigen dann doch noch ein „Ja“ über die Lippen.

Man kann das verstehen: M. ist des Missbrauchs von Tonaufnahmegeräten beschuldigt. Er gibt zu, dass er die Ibiza-Falle ausgelegt hat, in die die seinerzeitigen FPÖ-Frontmänner Heinz Christian Strache und Johann Gudenus tappten. Er will dafür aber nicht verurteilt werden.

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Der Anwalt nahm die Geldbuße in Höhe von 15.000 Euro an und leistet symbolisch 500 Euro Wiedergutmachung an Ex-FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache.

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