Die Frau pocht auf sexuelle Freiheit vor einstiger Heirat.
Wien. „Drum prüfe, wer sich ewig bindet“, drückte es ein Dichter in schillernden Worten aus. Das Ehegesetz formuliert nüchterner, aber gesteht dafür in manchen Fällen einen Ausweg aus der ewigen Bindung zu. So kann man die Aufhebung der Ehe beantragen, wenn man sich bei der Hochzeit über wichtige Umstände getäuscht hat oder vom Partner gar arglistig in die Irre geführt worden ist.
Und so fühlte sich ein Mann. Er beantragte die Aufhebung seiner 2009 geschlossenen Ehe (und falls das nicht klappen sollte, die Scheidung). Hätte er gewusst, dass seine Frau in der Nähe zur Hochzeit eine Beziehung mit einem anderen Mann geführt habe, ja, mit diesem sogar zeitweise verlobt gewesen war, hätte er sie nicht geehelicht. Dazu kam noch, dass plötzlich der Nebenbuhler als Vater des eigentlich als Sohn der Eheleute betrachteten Kindes infrage kam. Die Frau wollte aber vor Gericht den Spieß umdrehen.