Skandal

Cum-Ex beschäftigt Staatsanwälte weiter

Deutsche Staatsanwaltschaft fordert nun 190 Mio. Euro aus „Cum-Ex“ von der Warburg-Bank zurück.

Bonn. Die Staatsanwaltschaft Bonn hat die Warburg-Bank und einen Aktienhändler im Zusammenhang mit Cum-Ex-Geschäften zur Rückzahlung von rund 190 Mio. Euro an die Staatskassa aufgefordert. Justizsprecher Sebastian Buß teilte mit, dass es sich um die Umsetzung des ersten rechtskräftig gewordenen Urteils des Landgerichts Bonn in der „Cum-Ex“-Affäre handelt.

Ein Sprecher der Warburg-Bank sagte allerdings: „Mit den durch Warburg geleisteten Rückzahlungen an das Finanzamt in Hamburg (im Steuerverfahren) sind die wegen der sogenannten Cum-Ex-Aktiengeschäfte der Warburg-Bank für die Jahre 2007 bis 2011 vom Finanzamt festgesetzten Steuern vollständig beglichen.“ Die Staatsanwaltschaft Bonn habe daher jetzt die Vollstreckung im Zuge des Einziehungsverfahrens ausgesetzt.

In dem im Juli 2021 vom deutschen Bundesgerichtshof (BGH) bestätigten Urteil war die Bank zur Rückzahlung von mehr als 176 Mio. Euro verpflichtet worden, der Aktienhändler zur Zahlung von 14 Mio. Euro, von denen er drei Millionen bereits hinterlegt hat. Die zwei angeklagten Börsenhändler wurden außerdem zu Bewährungsstrafen verurteilt. Bei „Cum-Ex“-Geschäften nutzten Investoren eine Lücke im Gesetz, um den deutschen Staat über Jahre hinweg um Geld zu prellen. Rund um den Dividendenstichtag schoben mehrere Beteiligte Aktien mit („cum“) und ohne („ex“) Ausschüttungsanspruch hin und her.

In der Folge erstatteten Finanzämter Kapitalertragsteuern, die gar nicht gezahlt worden waren – dem Staat entstand so ein Milliardenschaden. Mehrere Staatsanwaltschaften und Gerichte ermitteln seit Jahren, um einen der größten Steuerskandale der deutschen Nachkriegsgeschichte aufzuklären.

Von der Warburg-Bank war zunächst keine Stellungnahme zu erhalten. Das Handelsblatt berichtete aber, dass das Geldinstitut Widerspruch angekündigt habe. (dpa)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 13.08.2022)

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