Gastkommentar

Alles richtig gemacht?

Österreichs Justiz bekleckert sich mit Freisprüchen und Abweisungen von Entschädigungsforderungen nicht mit Ruhm.

Der Autor:

Otmar Lahodynsky (*1954) ist freier Journalist und Ehrenpräsident der Association of European Journalists (AEJ). Er war „Profil“-Redakteur sowie Brüssel-Korrespondent und stellvertretender Chefredakteur der „Presse“.

Der Oberste Gerichtshof hat vergangene Woche Entschädigungszahlungen an Dutzende Großanleger der Pleite gegangenen burgenländischen Commerzialbank abgelehnt. Dass staatliche Aufsichtsbehörden trotz Hinweisen von Whistleblowern ab 2015 dem Geldinstitut weiterhin positive Zeugnisse ausstellten, spielte für die Justizbehörden offenbar keine Rolle. Nach ihrer Meinung hafte die Republik nicht für Vermögensschäden von geschädigten Bankkunden aufgrund einer fehlerhaften Bankaufsicht. Es ist nicht der erste Fall in Österreich, bei dem das Fehlverhalten staatlicher Organe nicht strafwürdig oder sogar als untadelig bewertet wurde. Beispiele gefällig?

Vor der Terrorattacke in Wien am 2. November 2020 wussten die Polizeibehörden Details zum späteren islamistischen Täter schon Monate vorher von ihren slowakischen Kollegen. Aber da die Wiener Polizeiorgane gerade mit einer unter dem damaligen Innenminister Karl Nehammer in Auftrag gegebenen Razzia beschäftigt waren, wurde der wichtige Hinweis aus Bratislava schubladiert. Auch in diesem Fall wurden Entschädigungsforderungen von Hinterbliebenen der Terroropfer gerichtlich abgewiesen. Erst über Opferschutzprogramme erfolgten kürzlich doch einige Zahlungen.

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:


Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.