Planungssystem

Gesundheit: VfGH bestätigt Reformen

In einem Punkt muss das Gesetz zugunsten der Länder repariert werden.

Wien. Das seit zehn Jahren bestehende Planungssystem im heimischen Gesundheitswesen hat eine Prüfung durch den Verfassungsgerichtshof (VfGH) weitgehend bestanden. Beim Prinzip der Zielsteuerung hat das Höchstgericht ebenso wenig Bedenken wie bei den Strukturplänen Gesundheit. Auch die Bedarfsprüfung für selbstständige Ambulatorien hielt der richterlichen Prüfung stand.

Was aus Sicht des VfGH allerdings fehlt, ist die Zustimmung der Länder zur Einsetzung der Gesundheitsplanungs GmbH, die Planungen für verbindlich erklären kann. Die Vollziehung des Gesundheitswesens unterliegt nämlich dem System der mittelbaren Bundesverwaltung. Die Errichtung eigener Bundesbehörden für solche Angelegenheiten bedarf daher der Zustimmung der Länder. Dies gilt auch dann, wenn Aufgaben der Bundesverwaltung einem selbstständigen Rechtsträger zugewiesen werden, so der VfGH in einer Pressemitteilung am Freitag.

Reparatur bis Ende 2023

Die Aufhebung tritt mit Jahresende 2023 in Kraft, bis dahin ist eine gesetzliche Reparatur möglich. Sollte das nicht passieren, „entsteht ein grundsatzfreier Raum, in dem die Länder – trotz allfälliger Pflichten aus einer Art.-15a-B-VG-Vereinbarung – entscheiden können, ob sie die Gesundheitsplanungs GmbH weiterhin mit der Verbindlicherklärung betrauen oder nicht.“

Anlass für die Prüfung waren mehrere Verfahren zur Planung der Gesundheitsversorgungsinfrastruktur. Das Landesverwaltungsgericht Salzburg, das Verwaltungsgericht Wien und zwei beschwerdeführende Gesundheitsdienstleister hielten diese Konstruktion für verfassungswidrig.

(APA/red.)

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