Matthias C. Kettemann von der Uni Innsbruck über Plattformen und EU-Gesetze.
Die Presse: Die Idee des freien Internets blieb Utopie. Wie problematisch ist das „Plattformeninternet“ aus rechtlicher Sicht?
Matthias C. Kettemann: Wir befinden uns in einer Welt, in der große Teile des gesellschaftsrelevanten Diskurses auf Plattformen stattfindet, in deren privaten Rechtsräumen. Hier wird diskutiert, kommuniziert, hier werden Meinungen gebildet. Diese Prozesse verliefen sehr lang in der Öffentlichkeit. Das ist sehr vielen Menschen nicht präsent. Ein Beispiel: Wer für eine vegetarische Lebensweise eintritt, darf im öffentlichen Raum eine Demonstration anmelden, da wird ihn niemand wirklich daran hindern können. Aber im Supermarkt vor der Fleischtheke wird das nicht möglich sein, die Hausinhaber werden ihn wohl schnell rausschmeißen. Das ist die Situation, die wir seit ein paar Jahren im Internet haben.