Werner Kerschl, Executive Director von der autralischen IFM, zeigte sich zuversichtlich, dass die Aufstockung von 40 auf bis zu 49,9 Prozent letztlich genehmigt wird.
Die australische IFM will ihren Anteil am Flughafen Wien von 40 auf bis zu 49,9 Prozent aufstocken. Dazu hat sie ein Angebot gelegt. Das Wirtschafts- und Arbeitsministerium prüfe dieses Angebot nun nach dem Investitionskontrollgesetz, teilte IFM am Mittwoch in einer Aussendung mit. Werner Kerschl, Executive Director von IFM Investors, zeigte sich zuversichtlich, dass die Aufstockung letztlich genehmigt wird.
IFM hat Mitte Juni ein Angebot über 33 Euro je Aktie gelegt, was damals um rund 25 Prozent über dem letzten Schlusskurs lag. Derzeit notiert die Aktie mit 32,95 Euro praktisch bei dem Angebotspreis. Vorstand und Aufsichtsrat des Flughafens haben Mitte August von der Annahme des Kaufangebots abgeraten, einerseits weil der Kaufpreis als zu niedrig eingeschätzt wurde, andererseits weil bei einer flächendeckenden Annahme droht, dass das Unternehmen mangels Streubesitz von der Wiener Börse gestrichen wird.
Derzeit halten Wien und Niederösterreich je 20 Prozent, die Mitarbeiter zehn Prozent und IFM 40 Prozent am Flughafen. Keiner der Großaktionäre plant, Anteile zu verkaufen. Sollte IFM auf 49,9 Prozent aufstocken, bliebe kein Streubesitz übrig.
Börsenabgang für Kerschl kein Problem
Für Kerschl wäre ein Abgang von der Börse kein Problem. "Ein gut geführtes Unternehmen muss nicht unbedingt gelistet sein", sagte er. Für ihn ist es nicht nachvollziehbar, warum Vorstand und Aufsichtsrat von der Annahme des IFM-Angebots abraten. IFM veranlage Gelder von Pensionsfonds langfristig und sei an 17 Flughäfen beteiligt und habe entsprechende Erfahrung in dem Sektor.
Grundsätzlich werde IFM jedenfalls mit dem Ministerium zusammenarbeiten und halte das Angebot, das bis zum 6. Oktober läuft, unverändert aufrecht. Die gebotenen 33 Euro stellen aus Sicht von IFM eine "attraktive Prämie" dar angesichts großer Unsicherheiten für den Luftverkehr und auch weil die Aktie relativ illiquide sei.
Die Frist für die Erfüllung der aufschiebenden Bedingungen, also dem Vorliegen der Genehmigungen aus Wien und Malta, soll aber verlängert werden. Denn so eine Prüfung nach dem Investitionskontrollgesetz (InvKG) dauere im Schnitt so etwa zwei Monate und damit voraussichtlich länger als bis zum Ende der Annahmefrist.
Österreich hat seit Juli 2020 strenge Regeln, wenn sich Firmen von außerhalb der EU an heimischen Unternehmen beteiligen wollen. Es gibt eine Genehmigungspflicht durch das Wirtschaftsministerium, sobald eine Beteiligung über 25 Prozent geplant ist. In sensiblen Sektoren behält sich das Ministerium in Österreich schon ab zehnprozentiger Beteiligung ein Veto vor.
(APA)