Folter in Guantánamo mit Medikamenten?

Folter Guantnamo Medikamenten
Folter Guantnamo Medikamenten(c) AP (Brennan Linsley)
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Neue Vorwürfe. US-Militär verabreichte Gefangenen Malariamittel. Doch die verabreichte Menge war in etwa fünfmal so hoch wie im Allgemeinen zur Prophylaxe empfohlen wird

Wien/New jersey. Die Nebenwirkungen des Malariamittels Mefloquin sind bekanntermaßen alles andere als angenehm: Albträume, Aggressivität und Halluzinationen zählen dazu, aber auch Panik, Psychosen und Angst. Dennoch wurde das Medikament allen Terrorverdächtigen, die in das US-Gefangenenlager Guantánamo Bay gebracht wurden, in hohen Dosen verabreicht. War es nur ein Fehlgebrauch – oder doch Folter?

Dieser Frage geht eine Gruppe Juristen um Professor Mark Denbeaux von der Seton Hall University in New Jersey in ihrem Bericht „Medikamentenmissbrauch – eine Untersuchung über den Mefloquin-Einsatz der US-Regierung in Guantánamo“ nach. Seltsam mutet an, dass die Häftlinge vor der Verabreichung des Medikaments nicht einmal auf Malaria untersucht wurden. Tanya Bradsher vom US-Außenministerium erklärte auf Nachfrage der gemeinnützigen Organisation „Truthout“, es sei um eine reine Vorbeugungsmaßnahme gegangen. Warum haben dann aber auf Guantánamo stationierte US-Soldaten das Mittel nicht selbst eingenommen?

„Bestenfalls Fehlgebrauch“

Tatsache ist: Malaria kann von Mensch zu Mensch nicht übertragen werden. Das Argument, die Häftlinge sollten vor Einzelnen, die die Krankheit mit ins Lager brachten, geschützt werden, zählt also nicht. Ebenso wenig gibt es auf Kuba Insekten, die Malaria nach einem Biss bei einem Infizierten auf andere übertragen könnten.

Die verabreichte Menge war in etwa fünfmal so hoch wie im Allgemeinen zur Prophylaxe empfohlen wird – und schon bei der niedrigen Dosis können die unerwünschten Nebenwirkungen mit voller Wucht eintreten. „Es handelt sich bestenfalls um einen Fehlgebrauch des Mittels“, sagt Major Remington Nevin, Arzt im US-Army Medical Corps. Schlimmstenfalls sei es ein Missbrauch, den man auch als „pharmakologisches Waterboarding“ bezeichnen könne. Womöglich, schlussfolgern die Juristen, war die Verabreichung „Teil verschärfter Befragungen, ein Experiment zur Verhaltensänderung oder Folter für andere Zwecke“.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 18.12.2010)

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