Aktenrückstände

Bundesfinanzgericht: "Unerträgliche Rückstände wegen unerträglicher Personalsituation"

Gewerkschaft beklagt zögerliche Stellenausschreibung, kann aber unter Umständen mit Unterbesetzung leben.

Wien. Der Bericht im Rechtspanorama über die großen Aktenrückstände am Bundesfinanzgericht (BFG) hat die Gewerkschaft auf den Plan gerufen. Albert Salzmann, Richter an der BFG-Außenstelle Salzburg, bestätigt für den gewerkschaftlichen Betriebsausschuss zwar, dass im BFG „der Abbau einer nennenswerten Anzahl von Altakten noch nicht erzielt werden konnte“. Als Hauptgrund nennt er aber die seit Gründung des BFG 2014 bestehende Knappheit bei richterlichem und nicht richterlichem Personal.

Mit Stand 1. Oktober waren genau 31 richterliche Planstellen nicht besetzt. Die volle Besetzung mit 226 Richtern habe das Gericht überhaupt noch nie in seiner Geschichte erreicht. Salzmann macht dafür das Finanzministerium verantwortlich. Die Planposten würden einfach nicht dem gesetzlichen Auftrag entsprechend ausgeschrieben, nämlich tunlichst drei Monate vor dem Freiwerden, spätestens einen Monat danach. So komme es, dass über die Jahre ständig zehn bis 15 Prozent der Stellen frei blieben. „Wir haben unerträgliche Rückstände“, sagt Salzmann, viele davon geerbt noch von der Vorgänger-Institution Unabhängiger Finanzsenat. Wäre aber nicht die „unerträgliche Personalsituation“, so hätten die BFG-Mitglieder die Rückstände längst halbieren können. Insgesamt schleppt das Gericht zwei Jahre Rückstand mit: So lang würde es brauchen, alles zu erledigen, wenn keine neuen Akten hinzukämen.

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