Mütter und Väter dürfen nicht dem Risiko von Fehlentscheidungen ausgesetzt sein, die nur aufs Konto der Krankenversicherung gehen.
Wien. Einige Eltern wären durch Behördenfehler bessergestellt als andere, „dies soll nun dezidiert verhindert werden“. So begründete 2016 die damalige rot-schwarze Regierung ihr Vorhaben, den Bezug oder besser gesagt die Rückforderung von Kinderbetreuungsgeld neu zu regeln.
Das daraufhin beschlossene Gesetz sorgte allerdings nicht für mehr Gerechtigkeit, sondern ganz im Gegenteil zu einer verfassungswidrigen Ungleichbehandlung. Der Verfassungsgerichtshof hat deshalb die Neuerung gestrichen, und zwar mit einer Übergangsfrist bis 31. Oktober 2023.