Pop

Deutsche Kindergärten sollen fürs Singen zahlen

Deutsche Kindergaerten sollen fuers
Deutsche Kindergaerten sollen fuers(c) AP (Jens Meyer)
  • Drucken

Die deutsche Musikrechte-Gesellschaft GEMA bittet nun auch Kindergärten zur Kasse. Bundesweit wurden Kindertagesstätten abgemahnt. Auch für Liederzettel werden Gebühren verlangt.

Kindergärten sollen einem Zeitungsbericht zufolge für das Singen von Kinderliedern künftig Gebühren an die Musikrechte-Gesellschaft GEMA zahlen. Die Gesellschaft habe bundesweit Kindertagesstätten (Kitas) angemahnt, für das gesungene Liedgut der Kleinen zu zahlen, berichtete das "Hamburger Abendblatt" vom Montag. Immer dann, wenn für die Kinder Liedtexte kopiert werden oder sie öffentlich auftreten, würden die Kindertagesstätten künftig zur Kasse gebeten. Dazu müssten die Erzieherinnen und Erzieher notieren, welches Lied wann genutzt wurde.

500 Liederzettel um 56 Euro

Der Paritätische Wohlfahrtsverband Hamburg, der 280 Kitas in der Hansestadt vertritt, zeigte sich verärgert. "Wir haben es erst nicht glauben wollen, aber im Moment werden alle Kitas bundesweit aufgefordert zu bezahlen", sagte Referent Martin Peters dem "Hamburger Abendblatt". Laut Peters werden für bis zu 500 Liederzettel 56 Euro plus Mehrwertsteuer fällig.

Ein Sprecher der Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) sagte "Spiegel Online", die Gebühren würden im Auftrag der VG Musikedition eingetrieben. Die VG Musikedition habe die GEMA beauftragt, weil es zu viele unterschiedliche Träger von Kitas gebe und bislang keinen Rahmenvertrag.

Schulen nicht betroffen

Schulen betrifft dies laut "Hamburger Abendblatt" nicht, weil die Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände und die GEMA bereits seit 1990 einen Rahmenvertrag verhandelt haben. Demnach dürfen die Schulen urheberrechtlich geschützte Musikwerke vervielfältigen und wiedergeben, ohne dafür zu bezahlen.

(Ag.)

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:


Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.