Arbeitsrecht

Mitarbeiter beschimpft Kunden: Entlassung hält nicht

Man hätte dem Wächter erst sagen müssen, dass er sich gegenüber Geschäftspartnern besser verhalten soll, meint der OGH.

Wien. Dass der Mann ein Problemfall ist, war schon im letzten halben Jahr vor der Entlassung deutlich geworden. Er trat aggressiv gegenüber seinem Chef auf. Betrunken rief er den Vorgesetzten drei- bis viermal auf dessen privatem Handy an und bezeichnete alle auf der Baustelle beschäftigten Mitarbeiter des Kunden mit einem Schimpfwort. Aber erst als der Mann diese Beschäftigten auch im Telefonat gegenüber einer Mitarbeiterin des Kunden beschimpfte, reichte es dem Arbeitgeber. Er entließ den Mann.

Dieser war eigentlich nicht für Flegeleien eingestellt worden, sondern dafür, als Wachorgan auf einer Baustelle nach dem Rechten zu sehen. Und zwar auf der Baustelle jenes Kunden, von dessen Mitarbeitern der Wächter sichtlich wenig hielt. Als er entlassen wurde, klagte der Mann. Und tatsächlich sollte sich herausstellen, dass es gar nicht so einfach war, einen passenden Entlasssungstatbestand für ihn zu finden.

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