Disziplinarstrafe

Polizistin stahl aus Tresor: Gericht ließ zu viel Milde walten

Reicht nach der Verurteilung wegen schweren Diebstahls eine Geldstrafe, bedarf es der Entlassung? Verwaltungsgericht muss neu urteilen.

Wien. Spontanaktion war es keine, als eine Polizistin im Haus ihrer Schwiegereltern heimlich den Schlüssel zum Tresor an sich nahm, um sich daraus zu bedienen. Vielmehr stand ein länger gewälzter Plan dahinter, der Plan einer Frau, die bis dahin freilich unbescholten gewesen war und ihren Dienst nicht bloß ohne Beanstandungen erfüllt hatte, sondern für Fleiß und besondere Leistungen sogar mehrmals belobigt worden war.

Das Landesgericht Leoben verurteilte die Beamtin wegen schweren Diebstahls zu zehn Monaten bedingter Haft. Damit waren aber noch nicht die disziplinären Konsequenzen gezogen, die bis zur Entlassung reichen können. Mit denen hatte sich jetzt der Verwaltungsgerichtshof zu befassen.

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