Muss ich es antreten, und wer haftet für Forderungen, die erst nach dem Tod auftauchen?
Durchschnittlich erbt eine Österreicherin bzw. ein Österreicher im Laufe des Lebens 120.000 Euro.
Das kann alles an Vermögenswerten betreffen, von Liegenschaften über Schmuck bis hin zu Sparguthaben oder Forderungen gegenüber dritten Personen. Nicht vererbbar sind hingegen Rechte und Pflichten, die an Personen gebunden sind, also zum Beispiel ein Wohnrecht oder Unterhaltsansprüche.