Die Mitarbeiterin eines Generalkonsulats bekam ihr Baby infolge der Pandemie in China und blieb dort. Das hat finanzielle Folgen.
Sie ist Österreicherin, hierzulande seit 2018 hauptgemeldet und wollte ihr Kind im Jahr 2020 im Inland zur Welt bringen. Danach plante die Frau, auch ihre Karenzzeit in Österreich zu verbringen. Doch dann kam die Pandemie und alles war anders, in China noch mehr als in Europa. Die bei einem österreichischen Generalkonsulat in China tätige Frau reiste wegen der schwierigen Umstände nicht wie ursprünglich geplant in die Heimat, sondern bekam ihr Kind im Juni 2020 im Reich der Mitte. Und die Familie blieb auch dort.
Doch weil sie dadurch nicht in Österreich lebte, weigerte sich die Gesundheitskasse, der Frau Kinderbetreuungsgeld auszuzahlen. Schließlich verlange das Gesetz, dass der Kindergeldbezieher und das Baby zumindest größtenteils in Österreich leben. Die Anwältin der Frau argumentierte hingegen mit höherer Gewalt durch die Pandemie. Aber konnte man damit den Gesetzeswortlaut aushebeln?