Wer sich Lebensmittel aus der Mülltonne eines Supermarktes nimmt, muss mit einer Anzeige wegen Diebstahl und Hausfriedensbruch rechnen. Die Regierung will das ändern.
Gerd P. wäre der Streit erspart geblieben. Auf einem Parkplatz in Sachsen war der 62-Jährige vor einem Jahr mit dem Mitarbeiter eines Supermarktes aneinander geraten. Der hatte den in seinem Auto sitzenden Pensionisten beschuldigt, an einer Mülltonne hantiert zu haben, in der sich weggeworfene Lebensmittel des Supermarktes befanden. Gerd P. fuhr los und touchierte den Mann dabei.
Am Montag wurde er in Dresden zu vier Monaten bedingter Haft wegen gefährlicher Körperverletzung und gefährlichem Eingriff in den Straßenverkehr verurteilt. Ob er wirklich etwas aus der Mülltonne entwendet hat, konnte vor Gericht nicht geklärt werden. Das hätte alles noch schlimmer gemacht: Sich unerlaubt Essen aus einem Abfallbehälter eines Supermarktes zu nehmen, ist in Deutschland als Diebstahl strafbar.