Übergewinne

Steuer für „Übergewinne“ bei Nahrung?

Deutsche Verbraucherschützer machen Druck.

Berlin. Die Vorsitzende des deutschen Bundesverbands der Verbraucherzentralen, Ramona Pop, hat eine sogenannte Übergewinnsteuer auch für die Lebensmittelbranche ins Gespräch gebracht. Auf eine Frage zu den deutlich gestiegenen Lebensmittelpreisen sagte Pop der „Bild am Sonntag“: „Ob und wie stark sich Lebensmittelkonzerne und Handel an der Krise bereichern, wird sich am Ende an ihren Gewinnen zeigen, daran, ob es auch dort Übergewinne gibt.“

Bei den Energiekonzernen würden solche krisenbedingten Übergewinne „jetzt zu Recht teilweise abgeschöpft und an die Verbraucherinnen und Verbraucher zurückgegeben“, führte Pop aus. „Ich halte das für ein gutes Modell, das auch auf andere Wirtschaftsbereiche übertragbar sein könnte. Gesunde Ernährung darf keine Frage des Geldbeutels sein.“
Unternehmen in der Erdöl-, Erdgas-, Kohle- und Raffineriewirtschaft, die bedingt durch die Folgen des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine und steigende Energiepreise Milliardengewinne machen, müssen einen „Energiekrisenbeitrag“ leisten – befristet auf die Wirtschaftsjahre 2022 und 2023. Gewinne, die im Vergleich zu den Vorjahren den Durchschnittsgewinn um 20 Prozent übersteigen, werden mit 33 Prozent besteuert.

Mit Blick auf den Energiemarkt merkte Pop an, die Welle an Preiserhöhungen zum 1. Jänner sei „ziemlich gewaltig“ gewesen. Auffällig viele Energieversorger hätten ihre Tarife so stark erhöht, dass sie über den beschlossenen Preisbremsen liegen. „Da kommt dann oft der Zusatz: Keine Sorge, ab März gibt es Unterstützung vom Staat. Ich erwarte vom Kartellamt, dass es streng gegen schwarze Schafe auf dem Energiemarkt und missbräuchliche Preiserhöhungen vorgeht.“ (DPA)

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