Die WKStA hat im Chorherr-Prozess bis zuletzt um Schuldsprüche gekämpft. Vergeblich.
Die WKStA meinte, dass der Ex-Grünen-Politiker Christoph Chorherr bestechlich gewesen sei und daher verurteilt werden solle. Das Gericht jedoch sprach Chorherr und die anderen Angeklagten erstinstanzlich frei.
Ist das eine Niederlage, ja eine (weitere) Schlappe der WKStA? Wie man es nimmt. Die WKStA selbst sagt gern, für eine Staatsanwaltschaft würden (Stichwort: Anklageerhebung) weniger strenge Maßstäbe als für ein Gericht gelten, das ja nur dann verurteilen darf, wenn die Schuld zweifelsfrei feststeht.