Gastbeitrag

Gerichte preschen bei Informationsfreiheit vor

Wäre eine Auskunft zu aufwendig, kann auch Zugang zu Dokumenten verlangt werden.
Wäre eine Auskunft zu aufwendig, kann auch Zugang zu Dokumenten verlangt werden.(c) Getty Images/EyeEm (Francisco Rama)
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Während der Gesetzgeber untätig bleibt, haben die Höchstgerichte zumindest für Journalisten den Zugang zu Informationen erleichtert.

Wien. Über ein Informationsfreiheitsgesetz in Österreich wurde in den vergangenen Jahren viel geredet und geschrieben. Das Regierungsprogramm 2020–2024 widmete diesem Thema eine ganze Seite und versprach die Abschaffung des Amtsgeheimnisses ebenso wie ein „einklagbares Recht auf Informationsfreiheit“. Aber auch zwei Jahre nach Vorlage eines Ministerialentwurfs gibt es noch immer keine Regierungsvorlage und die Verhandlungen auf Regierungsebene – insbesondere auch mit Ländern und Gemeinden – scheinen ins Stocken geraten zu sein.

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Straßburg als Vorreiter

Dem gegenüber steht aber eine bemerkenswerte Entwicklung in der Rechtsprechung. Vorangegangen war zunächst der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg. In seinem Urteil der Großen Kammer vom 8. November 2016, Magyar Helsinki Bizottság, hat er seine schon zuvor in diese Richtung gehende Rechtsprechung konsolidiert und ausgesprochen, dass das in Art. 10 EMRK garantierte Recht auf Meinungsäußerungsfreiheit unter bestimmten Voraussetzungen auch ein Recht auf Zugang zu Informationen einschließt.

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