Verfassungsgerichtshof hebt Strafe gegen Autofahrer auf.
Wien. Die Bilder aus der automatisierten Verkehrsüberwachung schienen keinen Zweifel zu lassen: Das Auto hatte sich 0,26 Sekunden nach dem Umschalten der Ampel auf Rot über die Haltelinie hinweg in die Kreuzung bewegt. Doch der Schein trog, wobei die Diskrepanz zur Wirklichkeit weder in Raum noch Zeit zu erblicken war, sondern in der Welt des Sollens: Es gab das Rotlicht rechtlich nicht.