Verkehrsüberwachung

Rot bei Ampel, die es eigentlich nicht gibt

Verfassungsgerichtshof hebt Strafe gegen Autofahrer auf.

Wien. Die Bilder aus der automatisierten Verkehrsüberwachung schienen keinen Zweifel zu lassen: Das Auto hatte sich 0,26 Sekunden nach dem Umschalten der Ampel auf Rot über die Haltelinie hinweg in die Kreuzung bewegt. Doch der Schein trog, wobei die Diskrepanz zur Wirklichkeit weder in Raum noch Zeit zu erblicken war, sondern in der Welt des Sollens: Es gab das Rotlicht rechtlich nicht.

Was wie eine Ampel aussah, stand an einer Straße in Feldkirch. Der ertappte Fahrer wehrte sich gegen 100 Euro Strafe und wollte vom Landesverwaltungsgericht den Verordnungsakt über die örtliche Verkehrsregelung herbeigeschafft haben. Das Gericht aber meinte, das Lichtzeichen werde gar nicht per Verordnung geregelt, sondern im Rahmen der Verkehrspolizei durch die Behörde.

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