Arbeitgeberattraktivität

Handelskonzern führt sechste Urlaubswoche ein

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Würth Österreich gewährt allen Beschäftigten bereits ab einem Jahr Firmenzugehörigkeit sechs Wochen Urlaub. Die neue Bestimmung sei als „Zeichen der Wertschätzung“ zu verstehen.

Man wolle mit der Einführung der sechsten Urlaubswoche auf die Bedürfnisse der Arbeitnehmer eingehen, heißt es aus dem Unternehmen. „Die Arbeitswelt hat sich verändert“, begründet Alfred Wurmbrand, Sprecher der Geschäftsführung, in einer Aussendung den Schritt. Dieser sei zwar mutig, aber notwendig, um am Arbeitsmarkt attraktiv zu bleiben, betont auch Geschäftsführer Wilhelm Trumler. 

Insgesamt zählt das Unternehmen Würth Österreich knapp 1.000 Beschäftigte. Diese könnten nun von der Erweiterung der Urlaubswochen profitieren. Im Geschäftsjahr 2022 hat die Firma, spezialisiert auf Befestigungs- und Montagetechnik, einen Umsatz von 297,1 Millionen Euro erwirtschaftet.

„Was normalerweise erst nach 25 Dienstjahren eintritt, ist bei Würth seit 2023 schon nach einem Jahr Firmenzugehörigkeit Realität: Die Urlaubszeit der Mitarbeitenden wird von fünf auf sechs Wochen erhöht“, schreibt dazu die Kommunikationsmanagerin Vanessa Kollwig in einem Posting auf der B2B-Plattorm LinkedIn. Der Andrang werde hoch eingeschätzt, heißt es vonseiten der Firma. Darauf sei man vorbereitet und davon überzeugt, dass es nur die rechtzeitige Abstimmung mit den Vorgesetzten brauche, um einen reibungslosen Ablauf zu garantieren.

Auch bei Supermarktketten und in der Pflege möglich

Im Handel setzt die Supermarktkette Lidl ebenfalls auf die sechste Urlaubswoche. Allen Mitarbeitenden mit All-In-Verträgen stehe die zusätzliche Urlaubswoche automatisch zu – österreichweit sind das rund 400 Beschäftigte, berichtet der ORF in Niederösterreich. Ein ähnliches Modell führte 2019 auch die Baumarktkette Bauhaus ein. Neu sei bei Würth, dass die Voraussetzung, um das Angebot in Anspruch zu nehmen, lediglich auf ein Jahr Dienstzeit im Unternehmen beschränkt ist.

Zusätzlich zu den Vereinbarungen gebe es spezielle Regelungen für gewisse Branchen. So hat das Personal in der Gesundheits- und Krankenpflege seit einer Gesetzesänderung 2022 ab dem vollendeten 43. Lebensjahr Anspruch auf die sechste Urlaubswoche. Dieser Anspruch kann in einer Übergangsphase bis 2026 finanziell abgegolten werden.

(APA/red)

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