Verfahrensrichter Pöschl legt den Abschlussbericht vor und will Aktenleaks künftig verhindern. Er sieht fragwürdige Interventionen seitens der ÖVP, aber kein „System Pilnacek“.
Mit weitreichenden Reformvorschlägen lässt Verfahrensrichter Wolfgang Pöschl in seinem Bericht zum ÖVP-U-Ausschuss aufhorchen. Der 502 Seiten starke Bericht wurde am Mittwoch der Parlamentsdirektion und den Parteien übermittelt. Er liegt der „Presse“ vor. Pöschl pocht auf eine unabhängige und weisungsfreie Bundesstaatsanwaltschaft, wie sie die diesbezügliche Arbeitsgruppe in ihrem Endbericht im September 2022 vorgeschlagen hat. Zugleich will er legistische Verschärfungen, um beispielsweise Aktenleaks künftig zu verhindern.
Wie bereits in Deutschland soll es in Österreich strafbar sein, über Anklageschriften und andere Dokumente eines Strafverfahrens, „bevor sie in öffentlicher Verhandlung erörtert worden sind“, zu berichten, so Pöschl. Über den Gang des Ermittlungsverfahrens könnten so keine Medienberichte mehr veröffentlicht werden. Aber auch Reformen in der Verwaltung und bei Postenbesetzungen mahnt Pöschl ein. Es brauche transparente Verfahren bei Bewerbungen für Positionen im öffentlichen Dienst; personelle und budgetäre Höchstgrenzen und klare Zuständigkeiten für Generalsekretariate und politische Kabinette in den Ministerien. Zudem müsse auch die Geschäftsordnung für U-Ausschüsse überarbeitet werden.