Urteil

Brandanschlag auf FPÖ-Gebäude: Zweieinhalb Jahre Haft für 29-Jährigen

Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Der Angeklagte bestreitet die Tat.

Der Prozess um den Brandanschlag auf die Landesgeschäftsstelle der FPÖ Niederösterreich aus dem Jahr 2019 hat am Montag in St. Pölten mit einem nicht rechtskräftigen Schuldspruch geendet. Der 29-jährige Angeklagte muss wegen versuchter Brandstiftung zweieinhalb Jahre in Haft. Er soll gemeinsam mit drei Komplizen gehandelt haben. Dem Iraker waren in einem anderen Zusammenhang auch Terrorismusvorwürfe gemacht worden. Hier gab es einen Freispruch.

Bei der Strafbemessung haben sich laut dem vorsitzenden Richter der bisher ordentliche Lebenswandel des Beschuldigten, "das Verbleiben im Versuchsstadium" sowie die längere Verfahrensdauer mildernd ausgewirkt. Erschwerend sei kein Umstand gewertet worden. Es liege eine "geschlossene Indizienkette" vor: "Es gibt keine andere Möglichkeit – Sie waren dort, mit den anderen Personen."

Als Molotowcocktail präparierten Bierflasche

Der Asylwerber und seine Komplizen haben laut Staatsanwalt am Areal der FPÖ-Landesgeschäftsstelle mit Steinen Fenster einer Lagerhalle eingeworfen und anschließend versucht, Molotowcocktails in das Objekt zu befördern. Eine eindeutige DNA-Spur auf einer in der Nähe des Tatorts gefundenen und als Molotowcocktail präparierten Bierflasche brachte die Ermittler auf den Iraker. Die Tat war auch von einer Überwachungskamera aufgezeichnet worden - "mit nicht besonders guter" Bildqualität, wie der Staatsanwalt betonte. Die Körpergröße von einem der gefilmten Täter könne aber auf den Iraker zutreffen.

Der Angeklagte bestritt dies. Er will sich rund um den Zeitpunkt des Brandanschlags gar nicht in St. Pölten, sondern wegen Renovierungsarbeiten in einem Friseurgeschäft eines Bekannten in Villach befunden haben. Den DNA-Fund auf der Bierflasche konnte sich der Beschuldigte mit Verweis darauf, keinen Alkohol zu konsumieren, nicht erklären. Das Gebäude der FPÖ-Landesgeschäftsstelle kenne er nicht, auch in Sachen innenpolitischer Landschaft verfüge er über kein Wissen.

(APA)

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