Verordnung

Bisher legales Cannabis HHC wird in Österreich verboten

Gesundheitsminister Johannes Rauch (Grüne)
Gesundheitsminister Johannes Rauch (Grüne)APA/BKA/ANDY WENZEL
  • Drucken

Hexahydrocannabinol wird als „Psychoaktive Substanz“ eingestuft. Damit sind der Verkauf und die Herstellung von HHC sind künftig nicht mehr erlaubt. Der Konsum bleibt straffrei.

Cannabis mit dem Wirkstoff Hexahydrocannabinol (HHC) erfreut sich in Österreich großer Beliebtheit – insbesondere unter Jugendlichen. Der Grund: Die Substanz wirkt berauschend, durchaus ähnlich dem verbotenen Wirkstoff Tetrahydrocannabinol (THC). Das soll sich nun ändern: Das Gesundheitsministerium nimmt HHC in den Bestimmungen der Verordnung über Psychoaktive Substanzen (NPS) auf. Damit sind Herstellung und Verkauf ab heute, Donnerstag, untersagt, Besitz und Konsum bleiben weiterhin straffrei.

HHC soll so lange als „Neue Psychoaktive Substanz“ gelten, „bis wir ausreichend Erkenntnisse über die gesundheitlichen Folgen haben“, begründet Gesundheitsminister Johannes Rauch (Grüne) die Entscheidung seines Ressorts. Bis dahin wolle man jedenfalls verhindern, dass sich noch mehr Jugendliche von der Vermarktung als „legal high“ anziehen lassen.

In Finnland wurde HHC bereits als Neue Psychoaktive Substanz eingestuft, in Belgien und Ungarn wird dies in Kürze erwartet. Auch andere europäische Staaten diskutieren bereits den künftigen Umgang mit synthetisch hergestellten HHC-Produkten.

Doch worum handelt es sich dabei genau?

Die Hanfpflanze enthält rund 500 Substanzen, 100 davon sind Cannabinoide - folglich chemische Verbindungen, die in Form von Blüten, Ölen und topischen Produkten vermerktet werden. Die bekanntesten Cannabinoide sind THC, CBD und CBG.

THC, Tetrahydrocannabinol, ist psychowirksam, macht also „high“. Die Substanz fällt unter das Suchtmittelgesetz und ist somit verboten. Die häufigste Aufnahmeform von THC ist das Rauchen von Cannabis in Form von Haschisch (Harz) oder Marihuana (Blüten) oder gestreckt mit Tabak als sogenannter Joint. 

CBD ist ein Wirkstoff, der nicht psychoaktiv wirkt. Seit 2019 ist es in Europa als Antiepileptikum zur Behandlung von schweren, kindlichen Epilepsien zugelassen. 

HHC ist ein Derivat von THC und hat deshalb eine ähnliche, wenn auch - so die derzeit dominierende Einschätzung von Experten - abgeschwächte Wirkung. Allerdings: Die Studienlage ist äußerst rar. Eine japanische Untersuchung aus dem Jahr 2007 wies aber darauf hin, dass HHC bei Mäusen schmerzblockierende Eigenschaft hat.

>>> Link zur Verordnung

(Red.)

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:


Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.