Mit Federn, Haut und Haar

Die unsinnig-zerstörerischen Praktiken der Jagd: Wie lang noch?

Die „Kollateralschäden“ der Schrotschießerei sind Legion, die lebensverachtende Zerstörungskraft dieser Jagdpraktik auch für den Artenschutz wird stark unterschätzt.

Die Jagdausübung in Österreich stünde eigentlich außerhalb des Verfassungsbogens. Denn der Tierschutz ist in Österreich per Verfassungsgesetz geregelt – wäre die Jagd nicht wohlweislich davon ausgenommen. Laut Tierschutzgesetz darf nicht ohne „vernünftigen Grund“ getötet werden. Und wenn, dann muss dies angst- und schmerzfrei erfolgen. Daran halten sich zivilisierte Österreicher gern – nur für die Jagd gilt das alles nicht.

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