Verkehr

Drogen? Höchstgericht bringt Scooter-Fahrer unter Kontrolle

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Symbolbild(c) Presse/Clemens Fabry
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Mann auf 70-km/h-Roller wurde mit Cannabisspuren erwischt und verweigerte Amtsarzt. Gericht stellte Strafverfahren ein – zu Unrecht.

Wien. Ist ein Elektroroller ein Spielzeug, ein Fahrzeug oder ein Kraftfahrzeug? Diese Frage ist nicht leicht zu beantworten, obwohl die Antwort beachtliche rechtliche Konsequenzen nach sich zieht. Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) hat jetzt eine Klarstellung getroffen, mit der er das Thema Drogen am – hier charakteristischen kurzen, geraden – Steuer rechtlich in den Griff bekommt.

Anlass war der Fall eines Scooter-Fahrers in Vorarlberg, der auf einem Hunter X10-Pro unterwegs war, einem Roller mit 70 km/h Höchstgeschwindigkeit und 2400 Watt Leistung. Eines Nachmittags von der Polizei angehalten, erweckte er den Eindruck, „durch Suchtgift beeinträchtigt“ zu sein. Ein Harn- und ein Speicheltest auf THC in der Polizeistation Bregenz fielen positiv aus.

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