Weisung

Lehrer muss öfter in die Schule kommen

Die Presse/Clemens Fabry
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Mann klagte den Staat, um nicht jeden Vormittag in der Arbeit zu verbringen.

Wien. Er ist für 800 Schüler zuständig. Zu seinen Aufgaben gehört es einzuschreiten, wenn unerwartete Probleme mit Lehrern oder Schülern auftreten. Er muss aber auch unterrichten, Konferenzen vorbereiten, an der Erstellung des Stundenplans mitwirken, das Budget erstellen oder Eignungsprüfungen bewerten. Doch nach Ansicht mehrerer Seiten war der Pädagoge zu selten in der Schule anzutreffen. Kollegen, Eltern und Schüler hatten sich deswegen beschwert.

Und so nahm man den in einer Leitungsfunktion stehenden Mann in die Pflicht, damit dieser öfter vor Ort zu finden ist. Diese Vorgabe aber schmeckte dem Vertragslehrer gar nicht. Er klagte nun die Bildungsdirektion Steiermark bzw. die Republik Österreich auf knapp 167.000 Euro. Schließlich habe er mehr arbeiten müssen, um diese Regeln zu erfüllen. Und überdies solle man feststellen, dass die Weisung, wonach er am Vormittag in die Schule kommen muss, rechtswidrig ist. Doch der Oberste Gerichtshof ließ nun den Lehrer durchfallen.


Der Fall spielt an einer HTBLVA, einer Höheren Technischen Bundeslehr- und Versuchsanstalt. Der Mann ist dort mit einer vollen Lehrverpflichtung angestellt. Er machte an der Schule Karriere, und 2016 wurde er zum Vorstand der Abteilung Kunst und Design bestellt. Im Folgejahr begannen aber die Beschwerden gegen den Mann laut zu werden. Der Landesschulrat für Steiermark reagierte. Er verpflichte nun alle Abteilungsvorstände und damit auch den späteren Kläger zu Anwesenheiten. Konkret solle er zusätzlich zu seinen wöchentlichen 3,13 Unterrichtsstunden noch 28 Administrationsstunden à 60 Minuten leisten. Und während der pädagogischen Kernzeit von 8 bis 13 Uhr müssten sich alle Abteilungsvorstände fünf Tage die Woche an der Schule selbst aufhalten.

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