Notwehr

Ermittlungen zu erschossenem Wachsoldaten in Wiener Neustadt eingestellt

APA/FLORIAN WIESER
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Die Entscheidung fuße vor allem auf dem Ergebnis des Schussgutachtens. Dabei wurde das Notwehr-Szenario des Beschuldigten bestätigt.

Nach der Tötung eines 20-jährigen Wachsoldaten am Dreikönigstag in der Flugfeldkaserne Wiener Neustadt ist das Ermittlungsverfahren eingestellt worden. Die Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt sieht das vom 54-jährigen Beschuldigten vorgebrachte Notwehr-Szenario bestätigt, teilte Sprecherin Silke Pernsteiner mit. Über die neuen Entwicklungen in der Causa hatte am Donnerstag der "Kurier" online berichtet.

Die Einstellung fuße im Wesentlichen auf den Erkenntnissen aus einem Schussgutachten des Bundeskriminalamtes sowie auf Aussagen des diensthabenden Offiziers, betonte Pernsteiner. Das Gutachten sei im Einklang mit der Verantwortung des Beschuldigten gestanden. "Es gab keine gegenteiligen Beweisergebnisse", sagte die Sprecherin.

Der 20-Jährige war am 6. Jänner von dem 54 Jahre alten Unteroffizier mit einer Pistole getötet worden. Er starb laut Obduktionsergebnis durch einen Brustdurchschuss. Der Offizier vom Tag soll versucht haben, den 20-Jährigen nach einem Streit zu beruhigen. Der Grundwehrdiener dürfte mit dem Lauf des Sturmgewehrs auf den 54-Jährigen eingeschlagen und die Waffe auf seinen Vorgesetzten gerichtet haben.

Schuss „aus einer am Boden liegenden Position"

Medienberichten zufolge sagte der Vorgesetzte aus, dass er verletzt am Boden liegend einen Schuss in Notwehr auf den über ihn gebeugten Rekruten abgab. Dies deckt sich laut "Kurier" auch mit dem Schießgutachten sowie mit dem Obduktionsergebnis. Demnach verlief der Schusskanal von unten in einem etwa 45 Grad aufsteigenden Winkel. Laut der Rekonstruktion erfolgte die Schussabgabe "gegen den stehenden Rekruten aus einer am Boden liegenden Position", hieß es.

Einem ebenfalls angeordneten toxikologischen Gutachten zufolge hat der 20-Jährige in den Wochen vor dem Dreikönigstag Cannabis, Ecstasy und Antidepressiva konsumiert. Am Morgen des 6. Jänner soll er aufgrund der geringen Konzentration aber nicht davon beeinträchtigt gewesen sein.

Offizier noch am Tag der Tat enthaftet

Von der Notwehrsituation war nach dem Vorfall rasch ausgegangen worden. Der zunächst in Gewahrsam genommene Beschuldigte wurde deshalb auch noch am 6. Jänner enthaftet und befand sich im weiteren Verlauf des Verfahrens auf freiem Fuß. Das Bundesheer wollte sich am Donnerstag zur erfolgten Einstellung der Ermittlungen auf Anfrage nicht äußern.

>>> Bericht im „Kurier“ 

(APA)

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