Ex-Identitären-Sprecher Martin Sellner erneut freigesprochen

Verhetzungsvorwurf hielt nicht: Sellner wurde freigesprochen.
Verhetzungsvorwurf hielt nicht: Sellner wurde freigesprochen.APA/Georg Hochmuth
  • Drucken

Die Staatsanwaltschaft Wien hatte Martin Sellner Verhetzung von Asylwerbern vorgeworfen. Das Straflandesgericht Wien sah diese Anschuldigung nicht untermauert. Und fällte einen Freispruch.

Bis Anfang des Jahres war Martin Sellner Sprecher und Frontmann der rechtsextremen, aktionistischen Identitären Bewegung Österreichs (IBÖ). Mittlerweile hat er sich in die zweite Reihe zurückgezogen. Am 7. Dezember des Vorjahres postete er auf seinem Telegram-Kanal „Martin Sellner“, dass „von jedem Asylheim mehr Gefahr“ ausgehe, als von den Reichsbürgern.

Mit dieser Beschimpfung sei Sellners Absicht offenkundig geworden, Asylwerber in ihrer Menschenwürde zu verletzen, meinte die Staatsanwaltschaft. Und: Dieser Art der Beschimpfung sei geeignet gewesen, diese Gruppe in der öffentlichen Meinung verächtlich zu machen oder herabzusetzen.

Den Bezug zu den deutschen Reichsbürgern habe er deshalb hergestellt, da damals medial über eine Razzia gegen diese Gruppierung berichtet wurde, so Sellner. Die Reichsbürger lehnen die staatliche Ordnung ab. Und streben eine selbst konstruierte Verwaltung an. Sie stehen unter intensiver Beobachtung von Verfassungsschutzbehörden.

Vor Gericht wies Sellner nun daraufhin, dass zwei Tage vor der Berichterstattung über die mögliche Gefahr eines „Putsches“ der Reichsbürger im deutschen Illerkirchberg (Baden-Württemberg) zwei Mädchen, 13 und 14 Jahre alt, von einem Asylwerber mit einem Messer attackiert worden waren. Eines der beiden Opfer starb. Insofern habe er mit seinem Posting aufzeigen wollen, dass die Berichterstattung über die Reichsbürger zu dominant gewesen sei, man hätte dem Messerangriff im Verhältnis dazu mehr Aufmerksamkeit schenken müssen. 

An eine pauschale Verhetzung von Asylwerbern habe er nicht gedacht. Dies sei nicht sein Ziel gewesen. Er habe bewusst über „Asylheime“ und nicht über Asylwerber geschrieben. Sein Text sei von der Meinungsfreiheit gedeckt. 

Der Richter sah den Tatbestand der Verhetzung nicht erfüllt. Man könne aus dem Wortlaut des Postings nicht ableiten, dass alle Asylwerber gemeint gewesen seien. Insofern sei auch nicht zum Hass gegen die Gruppe der Asylwerber aufgestachelt worden. Auch ein pauschales Verächtlich-Machen von Flüchtlingen lasse sich nicht unter Beweis stellen.

Sellner (Verteidiger: Bernhard Lehofer) nahm den nach kurzem Prozess ergangenen Freispruch mit Freude entgegen. Noch im Gerichtssaal umarmte er seine Begleiterin. Die Staatsanwaltschaft erbat Bedenkzeit. Somit ist das Urteil noch nicht rechtskräftig. 

Schon vor mehr als vier Jahren waren Sellner und andere Identitäre in Graz vom Vorwurf der Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung freigesprochen worden. Der Versuch der Staatsanwaltschaft durch eine solche Anklage die IBÖ zu zerschlagen, war damals gescheitert. Schon während des Verfahrens hatten sich damals die Angeklagten - die meisten waren auch der Verhetzung angeklagt - siegessicher gezeigt. Sie hatten erklärt: „Wir sind uns sicher. Heimatliebe ist kein Verbrechen."

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:


Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.