Bestellerprinzip, Makler

Der erste Auftraggeber zahlt die Provision

(c) Marin Goleminov
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Bei der Vermittlung von Wohnungsmietverträgen durch einen Makler gilt künftig das „Bestellerprinzip“. Das soll Wohnungssuchende entlasten.

Wer bestellt, zahlt auch: Das gilt künftig für Immobilienmaklerverträge, wenn es um die Vermittlung einer Mietwohnung geht. Dieses sogenannte Bestellerprinzip - oder genauer Erstauftraggeberprinzip - wird durch eine Novelle zum Maklergesetz geregelt und tritt mit 1. Juli 2023 in Kraft.

Wohnungssuchende sollen dadurch entlastet werden. Denn in der Praxis ist es meist der Vermieter, der dem Makler den Erstauftrag für die Suche eines neuen Mieters gibt.  Trotzdem ist es bislang üblich, dass auch der Mietinteressent vor der Wohnungsbesichtigung einen Vertrag mit dem Makler abschließt („Doppelmaklerschaft“). Und falls der Mietvertrag tatsächlich zustandekommt, zahlt meist nur der Mieter eine Provision.

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