Bei der Vermittlung von Wohnungsmietverträgen durch einen Makler gilt künftig das „Bestellerprinzip“. Das soll Wohnungssuchende entlasten.
Wer bestellt, zahlt auch: Das gilt künftig für Immobilienmaklerverträge, wenn es um die Vermittlung einer Mietwohnung geht. Dieses sogenannte Bestellerprinzip - oder genauer Erstauftraggeberprinzip - wird durch eine Novelle zum Maklergesetz geregelt und tritt mit 1. Juli 2023 in Kraft.