Bestellerprinzip, Makler

Der erste Auftraggeber zahlt die Provision

(c) Marin Goleminov
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Bei der Vermittlung von Wohnungsmietverträgen durch einen Makler gilt künftig das „Bestellerprinzip“. Das soll Wohnungssuchende entlasten.

Wer bestellt, zahlt auch: Das gilt künftig für Immobilienmaklerverträge, wenn es um die Vermittlung einer Mietwohnung geht. Dieses sogenannte Bestellerprinzip - oder genauer Erstauftraggeberprinzip - wird durch eine Novelle zum Maklergesetz geregelt und tritt mit 1. Juli 2023 in Kraft.


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