Urteil

Karmasin kämpft weiter um Freispruch

Die Verteidigung hat Rechtsmittel angemeldet.

Wien. 15 Monate Haft auf Bewährung – so lautet die in erster Instanz im Straflandesgericht Wien verhängte Strafe für Ex-Familienministerin Sophie Karmasin. Ihre Verurteilung erging wegen wettbewerbsbeschränkender Absprachen. Diesen Schuldspruch möchte die Verteidigung nun bekämpfen.

Die 56-jährige Ex-Politikerin hatte dem Sportministerium zwischen 2019 und 2021 drei Studien angeboten. Dabei hatte sie dafür gesorgt, dass auch andere Anbieter Angebote legten. Nämlich Scheinangebote. Diese waren freilich weniger gut als ihr eigenes Angebot. So sicherte sich Karmasin die Zuschläge.

Und es gibt einen zweiten Vorwurf: schwerer Betrug. Dieser wurde laut Anklage begangen, weil sich Karmasin nach ihrer Tätigkeit als Ministerin noch monatelang weiterhin einen Gutteil ihres Gehalts auszahlen ließ, obgleich sie wegen anderer Einnahmequellen keinen Anspruch darauf hatte. In dem Punkt erkannte der Richter auf tätige Reue. Und sprach Karmasin frei. Denn: Sie habe die Gelder rechtzeitig zurückbezahlt.

Die WKStA will weiterhin eine Betrugsverurteilung erwirken. Daher hat sie, wie berichtet, bereits am Donnerstag Rechtsmittel angemeldet. Mittlerweile haben sich eben auch die Verteidiger festgelegt. Auch sie bekämpfen den Spruch. Seitens der Anwälte Norbert Wess und Philipp Wolm heißt es dazu per Aussendung: „Frau Dr. Karmasin nimmt mit einer gewissen Erleichterung den Freispruch vom Vorwurf des Betruges zur Kenntnis.“ Das Gericht habe ihren Standpunkt „vollinhaltlich geteilt“. Und: „Der rückzuzahlende Betrag wurde vom Gericht mit rund 40.000 Euro festgestellt, so gesehen hat Frau Dr. Karmasin sogar mehr als 30.000 Euro zu viel an die Republik Österreich (im Übrigen: rechtzeitig und freiwillig) überwiesen.“

Rechtsprechung fehlt

Weiter: „Zum Vorwurf der wettbewerbsbeschränkenden Absprache gibt es bis dato noch keine höchstgerichtliche Rechtsprechung in Österreich, an die man sich für die Rechtsauslegung halten könnte.“ Zudem heißt es: „Wir vertreten dazu den Rechtsstandpunkt, dass im konkreten Fall keine Rechtsverletzung vorliegen konnte, da das Sportministerium keinen Wettbewerb organisiert hat, der in weiterer Folge verletzt werden konnte. Vor diesem Hintergrund wird daher der Schuldspruch bekämpft.“ (m. s.)

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