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Türkis-Grün nimmt neuen Anlauf auf Energieeffizienz-Gesetz

Symbolbild: Blick in den Plenarsaal des Parlaments
Symbolbild: Blick in den Plenarsaal des ParlamentsAPA/HELMUT FOHRINGER
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Das Gesetz solle dazu beitragen, nationale und EU-weite Klimaziele zu erreichen, indem der Energieverbrauch in Österreich bis 2030 um 18 Prozent verringert wird.

Die Regierung unternimmt am heutigen Donnerstag einen zweiten Anlauf, das Energieeffizienzgesetz durch den Nationalrat zu bringen und so hohe Strafzahlungen durch die EU zu vermeiden. Bei einer Sondersitzung soll eine einfachgesetzliche Regelung getroffen werden, mit der allerdings die Länder bei der Verpflichtung zum Sparen nicht einbezogen werden können. Weiters auf der Tagesordnung finden sich das Paket gegen Kinderarmut sowie die Strompreiskompensation für die Industrie.

Letzteres Paket wird Industrieunternehmen 75 Prozent der indirekten CO2-Kosten mit in Summe 233 Millionen Euro kompensieren. Nach dem Parlamentsbeschluss ist auch noch der Segen der EU-Kommission notwendig. Da es auch noch den mit 450 Millionen Euro budgetierten Energiekostenzuschuss gibt, ist der Bezug beider Förderungen ausgeschlossen.

Antragstellung ab Herbst 2023

Das Strompreiskosten-Ausgleichsgesetz war - als Teil eines Antiteuerungspakets - bis Mitte Juli 2022 in Begutachtung und zielt auf international tätige Großunternehmen mit mehr als einer Gigawattstunde Stromverbrauch im Jahr, die unter das EU-Emissionshandelssystem ETS fallen. Die Antragstellung soll ab Herbst 2023 möglich sein und die Auszahlung über die Förderbank aws bis Ende des Jahres erfolgen.

Die Entlastungsmaßnahmen, mit denen u.a. Kinderarmut entgegengewirkt werden soll, bringen etwa Beziehern von Arbeitslosengeld, Notstandshilfe, Sozialhilfe oder Ausgleichszulage bis Ende 2024 pro Kind und Monat 60 Euro zusätzlich. Dieselbe Leistung werden auch Alleinerziehende erhalten, die Einkünfte unter 2.000 Euro brutto pro Monat aufweisen - sowie Sozialhilfebeziehende ohne Kinder (diese aber nur bis Ende des Jahres).

Verbesserungen beim Schulstartpaket

Ebenfalls geplant sind Verbesserungen etwa beim Schulstartpaket "Schulstartklar", hier wird die Zahlung von 120 auf 150 Euro ausgeweitet und zweimal im Jahr ausbezahlt - anspruchsberechtigt sind jene in "finanziell prekären Situationen" (sofern im Haushalt Sozialhilfe bzw. Mindestsicherung bezogen wird). Aufgestockt werden auch die Mittel für die Plattform www.weiterlernen.at, über die sozial benachteiligten Kindern und Jugendlichen kostenfrei Zugang zu Lernhilfe durch NGOs und Lehramtsstudierende ermöglicht wird. Das Gesamtvolumen des Pakets beträgt laut Regierungsangaben rund 500 Millionen Euro.

Grundlage für das Energieeffizienzgesetz bildet eine EU-Richtlinie aus dem Jahr 2018, die bis 2020 umgesetzt werden hätte sollen. Österreich erwies sich allerdings als säumig, weswegen der Republik aufgrund eines Vertragsverletzungsverfahrens eine Strafzahlung droht. Das Gesetz sollte aus Sicht der Koalition dazu beitragen, nationale und EU-weite Klimaziele zu erreichen, indem der Energieverbrauch in Österreich bis 2030 um 18 Prozent verringert wird. All das mit verbindlichen Vorgaben für Bund und Länder, wofür die Verfassungsmehrheit notwendig gewesen wäre - die aber zuletzt an Rot und Blau gescheitert ist. Vorgesehen waren Förderungen von jährlich 190 Millionen Euro für Haushalte und Unternehmen. Nunmehr soll eine Regel kommen, die nur den Bereich des Bundes regelt.

(APA)

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