Rechnungshof

1100 Euro für 50 Cent Umsatzverlust: Kritik an Corona-Förderungen

Coronahilfen für Land-und Forstwirtschaft sowie Privatzimmervermieter wurden vom RH kritisiert.
Coronahilfen für Land-und Forstwirtschaft sowie Privatzimmervermieter wurden vom RH kritisiert. APA/HERBERT PFARRHOFER
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Ein angegebener Umsatzverlust von 50 Cent reichte, um eine Abgeltung von 1100 Euro pro Antrag zu erhalten, kritisiert der Rechnungshof. Es seien von der AMA zumindest 9,7 Millionen Euro zu viel an die Landwirtschaft und Privatzimmervermieter ausgezahlt worden.

Bis Ende 2021 wurden Coronahilfen in Höhe von 178,5 Millionen Euro an die Land- und Forstwirschaft sowie Privatzimmervermieter ausbezahlt. Laut dem Bericht des Rechnungshofes (RH) kam es zu einer Überförderung in Höhe von mindestens 9,7 Millionen Euro. Zudem stellten die Prüfer „erhebliche Schwächen“ bei den Vergaben fest.

Den Covid-19-Förderungen lagen zwei Richtlinien zugrunde: Die Sonderrichtlinie „Verlustersatz" und die „Härtefallfonds-Richtlinie". Bei Beiden gab es laut Rechnungshof Potenzial für Mehrfachförderung, was von der Politik nicht berücksichtigt wurde.

Zwischen 2020 und 2021 sollen 1066 land-und forstwirschaftliche Betriebe und 917 Privatzimmervermietungen im Rahmen des Förderinstruments „Abgeltung der Einkommensverluste“ um insgesamt 5,2 Millionen mehr ausbezahlt bekommen haben, als die angegebenen Umsatzausfälle ausmachten. Ein angegebener Umsatzverlust von 50 Cent reichte, um eine Abgeltung von 1100 Euro pro Antrag zu erhalten.

Auch beim Lockdown-Umsatzersatz war bei 1385 land-und forstwirtschafltichen Betrieben und 2303 Privatzimmervermietungen das Fördervolumen um insgesamt 4,54 Millionen Euro höher als die angegebenen Umsätze. Bei letzteren wurden 4,5 Millionen Euro bewilligt, obwohl die Anträge gar keine Angaben zu Umsatzdaten enthielten.

Sich überschneidende Fördervoraussetzungen

Für den Zeitraum Oktober 2020 bis März 2021 konnte zum Beispiel ein Weinbaubetrieb, der seine Produkte direkt an die Gastronomie vermarktet und einen Umsatzausfall verzeichnete, eine Förderung auf Basis der Härtefall-Richtlinie erhalten. Zusätzlich konnte er bei einem Rückgang des Jahresweinabsatzus eine Förderung auf Basis der Sonderrichtlinie Verlustersatz in Anspruch nehmen. Die Förderinstrumente der beiden Richtlinien waren zum Teil also kumulierbar. 

Sowohl das Landwirtlschafts- als auch das Frinanzministerium ließen dies zu, kritisiert der RH. Abgewickelt und ausbezahlt wurden die Anträge von der Agrarmarkt Austria (AMA). 

Besonders kritisch sieht der RH, dass die Härtefallfonds-Richtlinie keine Vorkehrungen enthielt, um Überförderung zu vermeiden. Er empfiehlt, bei der künftigen Konzeption von Hilfsmaßnahmen die Förderkriterien so festzulegen, dass eine Überkompensation ausgeschlossen wird. Zudem wurde Abstand von einer Förderpraxis empfohlen, die es ermöglicht, dass Förderungen ohne grundlegende Daten zu den Fördervoraussetzungen gewährt werden.

Ministerien wollen RH-Empfehlungen künftig berücksichtigen

Das Landwirtschaftsministerium, das Finanzministerium und das Wirtschaftsministerium stellten in ihren Stellungnahmen in Aussicht, die Rechnungshof-Empfehlungen zu berücksichtigen, wenn künftig ähnliche Förderprogramme erforderlich würden.

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