EU-Grundwerte

EU-Höchstrichter urteilen über Rechtsstaat in Polen

Regierung in Warschau will Richter davon abhalten, sich an den EuGH zu wenden.

Warschau/Luxemburg. Kommende Woche geht der Disput rund um die Rechtsstaatlichkeit in Polen in die nächste Runde: Der Europäische Gerichtshof verkündet am Montag ein weiteres Urteil zu den umstrittenen Justizreformen der nationalpopulistischen Regierung in Warschau.

Konkret geht es um ein Gesetz, mit dem Polen nach Einschätzung der EU-Kommission die Unabhängigkeit polnischer Richter unzulässig beschnitten hat. Im Mittelpunkt der aktuellen Causa steht eine 2019 durchgeführte Reform der Disziplinarordnung für Richter, die nach Ansicht ihrer Kritiker den Zweck hat, nicht linientreue Rechtsgelehrte zu sanktionieren. Wegen der ursprünglichen Ausgestaltung der umstrittenen Disziplinarkammer für Richter verhängte der EuGH im April 2021 gegen Polen ein Zwangsgeld von einer Million Euro täglich. Dieses wurde im April 2023 auf eine halbe Million Euro halbiert, nachdem Warschau die Kammer wieder abgeschafft hatte.

Im nun zu entscheidenden Verfahren geht es um zwischenzeitliche Änderungen der Disziplinarordnung, der zufolge die Vorlage eines Verfahrens an den EuGH durch einen polnischen Richter Grund für ein Disziplinarverfahren gegen ihn sein kann. Laut der EU-Kommission sei damit die Möglichkeit der polnischen Gerichte eingeschränkt worden, sich auf EU-Recht zu berufen. (ag.)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 03.06.2023)

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