Strafe für Andrea Herberstein erhöht

Andrea Herberstein muss Haft
Andrea Herberstein muss Haft(c) APA/GEORG HOCHMUTH (GEORG HOCHMUTH)
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Bittere Tränen vergoss Andrea Herberstein (57) vor dem Obersten Gerichtshof: Ihre unbedingte Haftstrafe wurde von fünf auf acht Monate angehoben.

Wien/Graz. Die ehemalige Tierpark- und Schlossherrin Andrea Herberstein muss hinter Gitter. Sie erhielt zwei Jahre Freiheitsentzug. Zwei Drittel der Strafe wurden bedingt (auf Bewährung) verhängt. Ein Drittel, also acht Monate, wurde unbedingt ausgesprochen. Dies entschied Donnerstagnachmittag ein Fünf-Richter-Senat des Obersten Gerichtshofes im Wiener Justizpalast. Damit wurde das am 9.Juli 2008 vom Straflandesgericht Graz in erster Instanz gefällte Urteil verschärft. Ursprünglich hatte die vielfach als „Gräfin“ titulierte Frau 15 Monate, davon fünf unbedingt, erhalten.

Der Schuldspruch erging wegen schweren und gewerbsmäßigen Betrugs im Zusammenhang mit missbräuchlich verwendeten Fördergeldern des Landes Steiermark. Der Senat sprach nun von einer „besonderen Intensität des Vorhabens“ der Verurteilten. Für den ehemaligen Gutsverwalter auf Schloss Herberstein in der Oststeiermark, Heinz Boxan, blieb die Betrugsstrafe, neun Monate bedingt, gleich.

„Ich stehe als 57-jährige Frau vor Ihnen“

Mit tränenerstickter Stimme hatte Andrea Herberstein in ihrem Schlusswort eine wohl vorbereitete Erklärung vorgelesen. Mit den Worten „Ich stehe hier als 57-jährige Frau vor Ihnen“ sprach sie den Fünf-Richter-Senat (Vorsitz Eckart Ratz) persönlich an. Von der Politik sei sie jahrelang als „Macherin“ hochgelobt worden – in besseren Jahren, als sie den groß angelegten Tierpark und das Schloss Herberstein geführt hat. Was geblieben – und viel wichtiger sei: Sie sei Mutter von drei erwachsenen Kindern. Diese standen ihr auch demonstrativ bei. Sie hatten im altehrwürdigen (und ob des Publikumsandrangs überfüllten) Saal B des Wiener Justizpalastes dicht hinter ihrer Mutter Platz genommen. Diese kämpfte im Verlauf ihrer Rede immer stärker mit den Tränen, die sie mit einem Taschentuch trocknete.

Sie sei, als sie sich mit dem Management der Betriebe ihres (später geschiedenen und mittlerweile verstorbenen) Mannes Otto Herberstein auseinandersetzte und um Fördermittel des Landes Steiermark warb, in ein „System gekommen, in dem die Dinge nicht richtig gemacht wurden“. Sie sei „Opfer“ mangelnder Transparenz bei der Vergabe von Förderungen geworden. „Ich habe nie versucht, aus den Förderungen des Landes persönlichen Nutzen zu ziehen.“

Im Grazer Ersturteil war ein Schaden durch „Subventionsbetrügereien“, wie dies nun Generalanwalt Erich Weiß nannte, von ca. 38.500 Euro infolge von falsch ausgestellten, an das Land übermittelten Rechnungen festgestellt worden. Die Beschuldigte wies nun darauf hin, dass von tausenden angefallenen Rechnungen im Ersturteil nur ein knappes Dutzend als betrügerisch eingestuft worden war. Bei etlichen anderen Rechnungen hatte zwar die Anklage für eine Verurteilung plädiert, dem Erstgericht fehlten aber stichhaltige Beweise.

„Ich würde heute anders handeln“

Auch habe sie Steuern nicht korrekt abgeführt, gestand die 57-Jährige nun, dafür habe sie aber volle Schadensgutmachung geleistet. Letztlich habe sie insgesamt „mehr als drei Millionen Euro“ für die Betriebe (Tierpark, Schloss) aufgebracht. Und das „aus dem Vermögen meiner Kinder. Dafür bin ich verantwortlich“, brachte sie weinend hervor. Und fügte rasch an: „Ich würde heute anders handeln.“ Der hohe Senat möge bedenken: „Eine ganze Region hat von der Umsetzung meiner Projekte profitiert.“

Übermäßige Schuldeinsicht hinsichtlich ihrer erstinstanzlichen Verurteilung wegen schweren und gewerbsmäßigen Betrugs lässt Andrea Herberstein dann aber doch nicht erkennen: „Im Großen betrachtet kann ich keine Bereicherung erkennen.“ Weiter: „Es ist richtig: Ich habe meine Kontroll- und Aufsichtspflicht vernachlässigt, dies tat ich aber nicht bewusst.“ Bei den letzten Worten ihres Schlussvortrags, also bei „Ich bitte um ein mildes Urteil“ versagte der zerbrechlich wirkenden Frau die Stimme. Der Senatsvorsitzende bedankte sich an dieser Stelle eilig. Und der Senat zog sich zur Beratung zurück.

Beim Prozess im Juli 2008 war auch der Sohn der Beschuldigten, Maximilian Herberstein, vor Gericht gestanden. Er war aber – letztlich rechtskräftig – freigesprochen worden. In erster Instanz war über Andrea Herberstein zudem wegen Abgabenhinterziehung eine Geldstrafe in der Höhe von 272.657,18 Euro verhängt worden. Diese Strafe blieb nun vor dem OGH unverändert. Heinz Boxan war auch wegen Abgabenhinterziehung als Beitragstäter verurteilt worden. Er bekam dafür eine Geldstrafe von 101.384,96 Euro. Auch diese blieb vor dem OGH unverändert.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 18.02.2011)

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