Die Pflicht zur Antwort

An der Mikrozensus-Befragung muss man teilnehmen, man muss aber nicht alles beantworten.

Wien. Die Anruferin war verwundert und verärgert. Ein Mitarbeiter von Statistik Austria habe sie informiert, dass sie jetzt in einem Interview-Pool sei und sich befragen lassen müsse. Eine Weigerung sei strafbar. Ist das überhaupt möglich?, fragt die „Presse“-Leserin.

Ja, es ist. Denn die Frau wurde für den Mikrozensus ausgewählt, und da ist die rechtliche Regelung eindeutig. Der Bürger ist verpflichtet, daran teilzunehmen.

Laut Statistik Österreich ist der Mikorzensus, den es übrigens bereits seit 1967 gibt, deshalb nötig, weil es die einzige primärstatistische Erhebung ist und Daten gesammelt werden, die für den Staat wichtig sind. Dabei handelt es sich um fünfmalige Befragungen in drei Monaten, im Quartal sind 22.000 Haushalte betroffen. Man versuche ohnehin, dem Bürger keinen allzu großen Aufwand zu machen.

Und es gebe etwa zehn bis 15 Menschen pro Quartal, die verweigern. „Wir sind verpflichtet, der zuständigen Behörde das zu melden“, sagt die zuständige Direktorin der Statistik Austria, Irene Baumgartner. Der Strafrahmen betrage bis zu 2200 Euro. In der Praxis werde aber versucht, die Motive der Ablehner zu berücksichtigen. Wieviele Bürger tatsächlich Strafen bezahlten, ist nicht bekannt.

Datenschutzexperte Hans Zeger betont, dass es einen verpflichtenden Teil der Befragung und einen freiwilligen gebe. „Statistik Austria tut aber so, als ob alles verpflichtend wäre.“ Und weiter: „Wir raten, nicht zu verweigern, sondern sich die Fragebögen vorab geben zu lassen.“

Pflicht zur Zahnprüfung

Eine interessante Pflicht gibt es auf anderer Ebene: Jedes Jahr bekommen tausende Österreicher, die einen Zahnarzt besucht haben, eine Aufforderung zu einer „zahnärztlichen Nachbegutachtung“. In Wien gab es vergangenes Jahr knapp 7500 „Einladungen“, einen Stützpunkt der Gebietskrankenkasse zu besuchen. Dabei werden Leistungen überprüft, die Zahnärzte verrechnet haben. Dauert ein paar Minuten; die Ärzte werden per Stichprobe oder bei Auffälligkeiten in der Abrechnung ausgesucht.

Rechtlich gesehen ist der Check verpflichtend, Sanktionen sind aber nicht vorgesehen. Etwa ein Drittel der Angeschriebenen kommt zur Untersuchung.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 19.02.2011)

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